Zu der am 3.4.2017 um 19:00 Uhr im Fährhaus Kirschenland, Wisch 9, 21635 Jork stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung des MTV Wisch von 1909 e.V., Jork laden wir die Mitglieder hiermit ein.
Die Tagesordnung geben wir wie folgt bekannt:
1. Eröffnung und Begrüßung der Versammlung durch den Versammlungsleiter
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Verlesen des Protokolls der Jahreshauptversammlung aus 2016
4. Bericht des Vorstandes
5. Berichte der Abteilungsleiter
6. Kassenbericht mit Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes
7. Satzungsänderung
• § 4
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Bedarf dürfen Vereinsmitglieder (Vorstandsmitglieder und sonstige Vereinsmitglieder) Tätigkeiten z.B. als Trainer und Betreuer sowie sonstige Tätigkeiten gegen Bezahlung einer Aufwands-entschädigung nach den Regelungen des § 3 Nr. 26 und Nr. 26a EStG ausüben. Für sonstige Vereinsmitglieder sollen auch Vergütungen für nebenberufliche Tätigkeiten jenseits der Regelungen des § 3 Nr. 26 und Nr. 26a EStG möglich sein, wenn z.B. die jeweiligen Höchstbeträge nach diesen Regelungen für nebenberufliche Tätigkeiten schon ausgeschöpft sind oder wenn diese Mitglieder hauptberuflich oder in Teilzeit entgeltliche Tätigkeiten ausüben, die dem Vereinszweck in sonstiger Weise förderlich sind. Auch diese Vergütungen sollen angemessen sein, wobei Maßstab für die Angemessenheit die gemeinnützige Zielrichtung des Vereins sein soll. Vorstandsmitglieder sollen gegebenenfalls ebenfalls für nebenberufliche Tätigkeiten im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG Vergütungen erhalten können, die jenseits der Höchstbeträge nach dieser Regelung liegen. Für Vorstandsmitglieder wird jegliche Vergütung durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Die Inhalte der Vergütungsvereinbarungen werden vom Vorstand festgelegt, der auch über Beginn und Beendigung der jeweiligen Tätigkeit entscheidet.
• § 5 Mitgliedschaft
Mitglieder sind:
a)Personen, die sich aktiv an den Leibesübungen und sonstigen Aktivitäten des Vereins selbst beteiligen (aktive Mitglieder)
b) Personen (Turn und Sportfreunde), die die Leibesübungen unterstützen und fördern, aber sich nicht mehr aktiv beteiligen (passive Mitglieder)
c) Personen, welche die Rechte aller übrigen Mitglieder genießen, jedoch Eintrittsgeld und Beiträge nicht entrichten müssen (Ehrenmitglieder)
• § 9 Beiträge
Die Mitglieder zahlen die in einer Mitgliederversammlung beschlossenen Beiträge im Voraus. Näheres regelt eine Beitragsordnung.
8. Vorstellung des als Anlage 1 zur Einladung bekanntgegeben Entwurfs einer Betragsordnung und Abstimmung über die Beitragsordnung durch die Mitgliederversammlung
9. Wahlen
10. Anträge /Anfragen
11. Ehrungen
12. Verschiedenes
Schriftliche Anträge bzw. Anfragen sind bis zum 23. März 2017 an den 1. Vorsitzenden Ullrich Nodorp, Bürgerei 28a, 21720 Steinkirchen zu richten.
Im März 2017
Der Vorstand
Hier die Links zum Download der Einladung und zum Vorschlag für die Beitragsordnung: